Manchmal zwingen Krankheit oder Alter jedoch dazu, die gewohnte Umgebung zu verlassen. In diesem Fall ist es wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, in den richtigen Händen zu sein.
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Aktuelle Besuchsregeln

Besuchs- und Testregeln ab dem 15.11.2021

Zusammenfassung der Besuchs- und Testregeln ab dem 15.11.2021

Testzeiten

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
08:00 bis 09:00-08:00 bis 09:00-08:00 bis 09:00--
-15:30 bis 16:30-14:30 bis 15:3014:30 bis 15:3014:30 bis 16:00-

 

Geltende Regelungen

Maskenpflicht

  • Für geimpfte und genesene Besucher*innen entfällt die Maskenpflicht
  • Nicht geimpfte und nicht genesene Besucher:innen sind weiterhin verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Beschäftigte müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern dies nach arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben notwendig ist. In der konkreten, körpernahen pflegerischen Tätigkeit sind von nicht geimpften Beschäftigten FFP-Masken zu tragen.
  • Wir behalten uns vor, Besucher*innen nach ihrem Impfnachweis zu fragen (auch außerhalb des Screenings)
  • Nicht geimpfte Bewohner:innen sollen außerhalb des eigenen Zimmers soweit gesundheitlich möglich eine medizinische Maske tragen und zu anderen Personen möglichst einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Für geimpfte und genesene Bewohner:innen entfällt die Maskenpflicht

Besuch

  • Jede:r Bewohner:in hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Die Zahl der Besucher:innen ist nicht beschränkt
  • Besucher:innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein Impf- bzw. Genesungsnachweis vorliegt.
  • Coronaschnelltestungen werden in der Einrichtung angeboten (siehe Testzeiten oben)
  • Für geimpfte und genesene Besucher:innen entfällt die Testpflicht, sofern die letzte erforderlich Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden
  • Besucher:innen haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen
  • Ohne Kurzscreening und ohne Impf- bzw. Genesungsnachweis sowie bei Ungeimpften ohne Testnachweis ist der Einlass in die Einrichtung untersagt

Kurzscreening, Test

Zur Vermeidung des Eintrags einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wird ein Kurzscreening auf typische Symptome einer Infektion (unklare Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur oder Übelkeit) durchgeführt.

  • bei Besucher:innen und Besuchern beim Betreten unserer Einrichtung über unser Erfassungsterminal "Pförti".
  • Das Screening ist am Computer ("Pförti") im Eingang eigenständig durch Besucher*innen durchzuführen. Zum Screening werden personenbezogene Daten erhoben, die nach 4 Wochen datenschutzkonform vernichtet werden. Die Angaben der Besucher*innen zum Screening sind wahrheitsgemäß zu machen.
  • Sollten Sie unsere Einrichtung regelmäßig besuchen, können Sie sich durch die Verwaltung eine Registrierungskarte ausstellen lassen. Damit ist das Screening schneller und komfortabler.
  • Abhängig vom Besuchsaufkommen kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte haben Sie Geduld.
  • Bei Symptomen oder Verdachtsmomenten oder positiven Testergebnis eines Schnelltests ist ein Besuch und das Betreten der Einrichtung nicht statthaft.
  • Die zuständige Gesundheitsbehörde wird über den Positivtests informiert. Sie müssen sich selbst nach Bekanntwerden des positiven Ergebnisses in Quarantäne begeben.
  • Nicht geimpfte Bewohner:innen sind dreimal pro Woche mit einem Coronaschnelltest zu testen
  • Nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sind täglich zu testen. Geimpften und genesenen Mitarbeiter:innen werden 3 x in der Woche Coronaschnelltests angeboten.

Sonstige Regelungen

  • Vor und nach jedem Besuch sind die Hände zu desinfizieren.
  • Besuche innerhalb des Gebäudes finden ausschließlich auf den Bewohnerzimmern statt. Sollte der zu besuchende Bewohner nicht in seinem Zimmer sein, haben Besucher*innen die Klingel zu tätigen und die Kollegen auf dem Wohnbereich begleiten den Bewohner dann auf sein Zimmer.
  • Besuche im Außenbereich der Einrichtung sind möglich. Auch hier gelten die Pflicht zum Screening und ggf. die Testpflicht.
  • Für die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere in den Zimmern, sind die Bewohner*innen und Besucher*innen verantwortlich.
  • Sollte ein Coronaverdacht oder ein positiver Befund auftreten, können diese Regeln jederzeit, nach Absprache mit den Behörden, geändert werden.